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Rutschhemmende Eigenschaften

Hier wird zwischen der rutschhemmenden Eigenschaft und dem Gleitreibungskoeffizienten unterschieden. Die Rutschhemmung wird gemäß DIN 51130 auf der sogenannten ”schiefen Ebene” gemessen und mit R 9 bis R 13 bewertet.

Anforderungen für den deutschen Markt sind in der ”BGR 181” der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgeführt.

Mit mobilen Geräten kann vor Ort der Gleitreibungskoeffizient nach DIN 51131 bzw. EN 13893 gemessen werden. Diese Prüfung gilt im Wesentlichen der Tritt- und Schrittsicherheit des Bodenbelages, die mindestens ≥ 0,30 μ und ≤ 0,80 μ betragen sollte, damit ein Boden nicht zu glatt oder zu stumpf ist.

Sonderanforderungen gibt es nach DIN 18032 für Sportböden mit Anforderungen zwischen mindestens 0,40 μ und maximal 0,60 μ.

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