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Prüf- und Hinweispflichten

Estricharten

Bei den Estricharten werden folgende Hauptgruppen unterschieden:

  • Calciumsulfat gebundene Estriche und Fließestriche (CA)
  • Zementestriche (CT)
  • Magnesiaestriche (MA)
  • Gussasphaltestriche (AS)
  • Hartstoffestriche (CT)

Prüf- und Hinweispflichten des Bodenlegers am Untergrund:

In der VOB/Teil C DIN 18365 ”Bodenbelagarbeiten” werden die Prüf- und Hinweispflichten des Auftragnehmers aufgeführt. Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Nr. 3 VOB/B) insbesondere geltend zu machen bei:

  • größeren Unebenheiten
  • Rissen im Untergrund
  • nicht genügend trockenem Untergrund
  • nicht genügend fester, zu poröser oder zu rauer Oberfläche des Untergrundes
  • verunreinigter Oberfläche des Untergrundes, z. B. durch Öl, Wachs, Lacke, Farbreste
  • unrichtiger Höhenlage der Oberfläche des Untergrundes im Verhältnis zur Höhenlage anschließender Bauteile
  • ungeeigneter Temperatur des Untergrundes
  • ungeeignetem Raumklima
  • fehlendem Aufheizprotokoll bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
  • fehlendem Überstand des Randdämmstreifens
  • fehlender Markierung von Messstellen bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
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