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Leitfähige Verlegung

An Grenz- oder Berührungsflächen verschiedener Stoffe (z. B. Schuhwerk und Bodenbelag, Kleidung und Bürostuhl) entstehen durch Reibung elektrostatische Aufladungen.

Bei Bodenbelägen wird nach EN 1081 ”Elastische und modulare mehrschichtige Bodenbeläge – Bestimmung des elektrischen Widerstandes” unterschieden zwischen:

  • Durchgangswiderstand R1
  • Erdableitwiderstand R2
  • Oberflächenwiderstand R3

Gemessen werden die Widerstände gemäß EN 1081 mit einer ”Dreifußelektrode”.

 

Durchgangswiderstand R1 Die Messung erfolgt zwischen einer Metallplatte unter dem Bodenbelag und der Dreifußelektrode auf dem Bodenbelag. Erdableitwiderstand R2 Für Bodenleger vor Ort von Bedeutung und gut messbar ist der Erdableitwiderstand. Hierbei wird der Widerstand zwischen der Dreifußelektrode auf der Oberfläche des Bodenbelages und dem Erdpotential gemessen. Bodenbeläge mit einem Erdableitwiderstand von ≤106 Ω werden für Räume vorgeschrieben, in denen explosive Stoffe lagern.

Oberflächenwiderstand R3

Diese Messung erfolgt zwischen zwei in einem Abstand von 100mm auf dem Bodenbelag angeordneten Dreifußelektroden.

Isolationswiderstand (VDE 100)

Ein Fußboden ist nach der VDE 0100-410 (Abs. 6.6.6) isolierend und bietet Sicherheit gegen Berührungsspannungen von Netzstrom, wenn der Standortübergangswiderstand (RST) folgende Werte nicht unterschreitet:

50 kΩ 5 x 104 Ω bei Installationen mit
Nennspannungen unter 500 V

100 kΩ 1 x 105 Ω bei Installationen mit
Nennspannungen bis 1.000 V

Aufgrund der unterschiedlichen Prüfbedingungen kann der Standortübergangswiderstand nur näherungsweise aus dem Durchgangswiderstand nach DIN EN 1081 errechnet werden.

Aus Erfahrung ist jedoch bekannt, dass ableitfähige Bodenbeläge mit einem Erdableitwiderstand kleiner 106 Ohm die VDE-Grenzwerte nicht erreichen können.

Durch Feuchtigkeit im Fußbodensystem kann der Standortübergangswiderstand außerdem bei allen Belagsarten geringer werden.

Anforderungen an medizinische Einrichtungen, wie z. B. OP’s werden von der BGR 132 geregelt. Nach BGR 132 dürfen Bodenbeläge 108 Ω nicht überschreiten.

Bei der Verlegung muss ein geeigneter und leitfähiger Klebstoff eingesetzt werden, der, je nach Bodenbelag, eine ausreichende Querleitfähigkeit aufweist. Zusätzlich müssen Kupferbänder eingearbeitet werden, um die Konstruktion später durch einen entsprechenden Fachbetrieb am Erdpotential anzuschließen.

In jedem Raum sollten mind. zwei Potentialanschlüsse, sonst je 30-40 m2 ein Potentialanschluss, vorhanden sein.

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