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Temperatur des Untergrundes

Ungeeignete Temperatur des Untergrundes oder ungeeignetes Raumklima

Um die Funktion der Verlegewerkstoffe und des Nutzbelages sicherzustellen und um die Verarbeitung der Produkte zu gewährleisten, werden in der DIN 18365 ebenfalls Anforderungen an die Temperatur und das Raumklima gestellt.

Für den Untergrund werden mindestens 15 °C und bei beheizten Fußbodenkonstruktionen 18 bis 22 °C gefordert.

Für das Raumklima werden mindestens 18 °C Raumlufttemperatur und höchstens 75 % relative Luftfeuchtigkeit als zulässig angesehen. Bei der Verarbeitung von feuchtigkeitsempfindlichen Produkten, wie Dispersionsklebstoffen, sind maximal 65 % zulässig.

Jeder Bodenleger sollte ein Thermometer und ein Hygrometer auf der Baustelle haben!

Die raumklimatischen Bedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf das Trocknungsverhalten von Verlegewerkstoffen und des Untergrundes.

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