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Technic Explorer
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Technische Publikationen
- TI Nr. 1 - Werkseitige Oberflächenausrüstungen von elastischen Bodenbelägen
- TI Nr. 2 - Einfluss von Stuhl- und Möbelgleitern sowie Stuhl- und Möbelrollen
- TI Nr. 3 - Einsatz von elastischen Bodenbelägen in hygienerelevanten Bereichen – Räder und Rollsysteme
- TI Nr. 4 - Sauberlaufzonen: Unfallgefahren mindern und Unterhaltskosten reduzieren
- TI No. 4 - Clean-off zones: Reduce the risk of accidents and decrease maintenance costs
- TI Nr. 5 - Treppensysteme: Leitfaden zur sach- und fachgerechten Sanierung und Belegung
- Tl Nr. 6 - Vertikale Verwendung von elastischen Bodenbelägen
- TI Nr. 7 – Elastische Bodenbeläge auf temperierten Untergründen
- BI Nr. 1 - Reinigung und Pflege
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FRT-Leitfaden
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Weitere Dokumente
Anerkannte Regeln des Fachs – Definitionen
Was kann der Bauherr von einem Bodenleger erwarten?
Der Auftragnehmer und Verarbeiter von Bodenbelägen ist verpflichtet, unabhängig davon, welche Vertragsgestaltung mit dem Bauherrn/Auftraggeber vereinbart wurde, seine Leistungen entsprechend den
”anerkannten Regeln des Fachs”
und den
”anerkannten Regeln der Technik”
herzustellen.
Anerkannte Regeln des Fachs und anerkannte Regeln der Technik
Hinsichtlich der Durchführung, Bewertung und Abnahme von Bodenbelagarbeiten sind neben den allgemeinen technischen Merkblättern und Normen auch Begriffe und Definitionen zu berücksichtigen, die dann Anwendung finden, wenn technische Zusammenhänge und vertragliche Vorgaben oder Vereinbarungen keine eindeutige Auslegung zulassen.
Anerkannte Regeln des Fachs und anerkannte Regeln der Technik ...
… sind Regeln, die unter den technischen Praktikern allgemein festzustellen sind; die Regel muss in der Fachmehrheit angenommen und generell bejaht werden.
Die Feststellungen durch besonders qualifizierte Repräsentanten genügen nicht. Die anerkannten Regeln der Technik bzw. des Fachs umfassen alle technischen Regeln und Festlegungen, die in Theorie und Praxis erprobt und von der überwiegenden Mehrheit als richtig anerkannt werden.
Stand der Technik ...
… ist ein engerer und strenger Begriff: Maßgeblich ist das Fachwissen des technischen Fortschritts und der technischen Entwicklung sowie der technischen Möglichkeiten.
Allgemeine Anerkennung der Regel wird nicht verlangt. Stand der Technik bedeutet einen erprobten Wissensstand bzw. Erkenntnisstand oder Entwicklungsstand fortschrittlicher Maßnahmen, der die praktische Eignung gesichert erscheinen lässt, aber noch nicht allgemein eingeführt ist.
Stand von Wissenschaft und Technik ...
… ist ein noch enger gefasster Begriff: Er verlangt die Übereinstimmung von wissenschaftlicher und technischer Entwicklung und stellt auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse ab.
