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TI Nr. 7 – Elastische Bodenbeläge auf temperierten Untergründen

Einleitung

Der Boden ist ein ideales Medium, Wärme gleichmäßig über große Flächen in den Baukörper einzubringen. Je größer die Wärmefläche, desto niedriger kann die benötigte Vorlauftemperatur angesetzt werden. Daher gelten Fußbodenheizungen als besonders energieeffiziente Heizsysteme – vor allem in Kombination mit regenerativen Energiequellen, wie z. B. Wärmepumpen. 

Im Neubau ist eine Fußbodenheizung deshalb überwiegend Standard. Aber auch für viele Bestandsgebäude können diese Systeme eine zukunftsfähige Lösung sein, z. B. indem besonders für eine Sanierung geeignete Systeme nachträglich eingebaut werden. 

Dabei können Fußbodenheizungen oftmals auch zur Fußbodenkühlung eingesetzt werden. In Verbindung mit geeigneten Bodenbelägen kann eine Flächenkühlung über den Fußboden Wärme aus den entsprechenden Bereichen abführen.

Dies ist allerdings nicht als Vollklimatisierung zu verstehen. Im Kühlfall sind Absenkungen der Raumtem – peratur von bis zu 3 °C gegenüber ungekühlten Bereichen möglich. Deshalb sprechen wir in dieser Technische Information (TI) von einer Raum- oder Fußbodentemperierung. 

Diese TI beschäftigt sich mit der Verlegung für Flächenheizung und Kühlung geeignete elastische Bodenbeläge auf temperierten Fußboden – konstruktionen. Sie informiert und gibt Handlungsanleitungen zum sach- und fachgerechten Einbau elastischer Bodenbeläge auf diesen Untergrundkonstruktionen. 

Diese Informationen richten sich an Planer, Archi tekten, Heizungsbauer, Bodenleger sowie Nutzer. 

Sie betrifft auch Sonderkonstruktionen und den nachträglichen Einbau von Flächenheizungs- und Flächenkühlungssystemen.

DefinitionEN

Wärmedurchlasswiderstand

Der Wärmedurchlasswiderstand beschreibt den Widerstand, welcher ein Bauteil dem Wärmestrom bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin entgegenstellt und wird durch das Verhältnis der Dicke zur Wärmeleitfähigkeit eines Bauteils bestimmt.

Der maximale Wärmedurchlasswiderstand der gesamten Fußbodenkonstruktion (ab Oberkante Heizrohr bis Oberkante Bodenbelag) darf nach EN 1264 den Wert von 0,15 m²K/W nicht überschreiten.

Wärmeleitfähigkeit
Die Wärmeleitfähigkeit bzw. Wärmeleitzahl gibt Auskunft darüber, welche Wärmemenge durch eine ein Meter dicke Schicht transportiert wird, wenn sich die Temperatur um ein Kelvin ändert. 

Grundsätzlich gilt: Je geringer der Wert der Wärmeleitfähigkeit, desto besser ist die Wärmedämmung.

Taupunkt

Der Taupunkt im Zusammenhang mit Fußbodenoberflächen ist der Kondensationspunkt, an dem der Wasserdampf sich als Kondensat an der Fußbodenoberfläche absetzt. Dies geschieht, wenn die Oberflächentemperatur niedriger als der Taupunkt liegt und somit die relative Luftfeuchtigkeit nahe der Fußbodenoberfläche 100 % beträgt.

Funktionsheizen

Das Funktionsheizen dient als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Gewerks für den Hei – zungsbauer und Estrichleger. Nach der EN 1264-4 wird die Heizung drei Tage mit 25 °C Vorlauftemperatur und anschließend vier Tage mit maximaler Vorlauftemperatur gefahren.

Das Funktionsheizen erfolgt nach der spezifischen Liegezeit des Estrichs (Zementestriche nach frühestens 21 Tagen, Calciumsulfatestriche nach frühestens 7 Tagen). Bei dünnschichtigen Heizsystemen erfolgt das Funktionsheizen nach Herstellerangaben in der Regel nach ausreichender Trocknung der Spachtelmasse.

Belegreifheizen

Das Belegreifheizen dient der Beschleunigung des Trocknungsvorgangs des Estrichs und wird bei Erfordernis nach dem Funktionsheizen durchgeführt. Bei dünnschichtigen Heizsystemen entfällt das Belegreifheizen in der Regel.

Das Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs muss dem Bodenleger vor Beginn der Arbeiten übergeben werden. Das entbindet den Bodenleger jedoch nicht von seinen Prüfpflichten.

Vorlauftemperatur

Die Vorlauftemperatur beschreibt die Temperatur des Heizwassers, welches durch die Heizanlage der Fußbodenheizung zugeführt wird, um diese zu erwärmen.

Oberflächentemperatur

Die maximale Oberflächentemperatur nach EN 1264 beschreibt die höchste zulässige Temperatur an der Oberfläche des Bodens, also an der Oberfläche des Bodenbelages. Angaben des Bodenbelagsherstellers zur maximalen Oberflächentemperatur respektive Einschränkungen der maximal zulässigen Oberflächentemperatur sind zu beachten.

Arten der Flächenheizungen/-kühlungen

3.1 Heizestriche nach DIN 18560

Die üblichen Heizestriche nach DIN 18560 „Estriche im Bauwesen – Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche)“ werden unterschieden in:

Bauart A: Rohre innerhalb der Estrichschicht

Bauart B: Rohre unterhalb des Estrichs

Bauart C: Rohre innerhalb separater Ausgleichsestrichschicht

Die Last- bzw. Wärmeverteilschicht im Sinne der DIN 18560 ist immer ein Nassestrich. Heizestriche müssen dabei grundsätzlich den Anforderungen eines schwimmenden Estrichs genügen. Zusätzlich muss die Rohrüberdeckung bei Zement- und Calciumsulfatestrichen der Biegezugfestigkeitsklasse CT-F4 bzw. CA-F4 mindestens 45 mm und bei Calciumsulfatfließestrichen der Biegezugfestigkeitsklasse CAF-F4 mindestens 40 mm betragen.

Bei beheizten Gussasphaltestrichen sind nur solche der Härteklasse ICH10 zulässig; die Rohrüberdeckung muss mindestens 15 mm betragen.

Der Bodenleger, welcher auf der Baustelle auf einen beheizten Estrich trifft, hat diesen dem Grunde nach wie einen schwimmenden Estrich zu behandeln und seine Prüfpflichten nach der DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“ durchzuführen. Welche Anforderungen speziell bei beheizten Konstruktionen wichtig sind, werden in Abschnitt 4 näher erläutert.

3.2 Bauarten nach DIN-EN 1264

Die EN 1264 „Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung“ beschreibt ebenfalls beheizte Fußbodenkonstruktionen, ergänzt diese aber auch um gekühlte Systeme.

Zudem werden neben den klassischen Nassestrichen auch andere Konstruktionen berücksichtigt, zum Beispiel Verbundkonstruktionen auf bestehenden Estrichen oder Trockenestrichelemente als Last- bzw. Wärmeverteilschicht.

Diese „Sonderkonstruktionen“ abweichend zur DIN 18560 werden in Abschnitt 3.3 erläutert.

Eine Übersicht über die Bauarten nach EN 1264 gibt die Tabelle weiter unten.

3.3 Dünnschichtige Heizsysteme

Soll in der Sanierung im Bestandsbau nachträglich eine Fußbodenheizung eingebaut werden, kommen oftmals dünnschichtige Heizsysteme zum Einsatz. Diese werden meist im Verbund auf der bestehenden Lastverteilschicht eingebaut und weisen daher eine geringere Einbauhöhe auf als ein konventioneller Heizestrich. Zudem entfallen lange Trocknungszeiten des Estrichs, sodass das Funktionsheizen und die Belagsverlegung kurze Zeit nach der Installation des Systems durchgeführt werden können.

Dabei gibt es unterschiedliche Systeme, die sich hinsichtlich der Art des Heizmediums, der Trägerschicht und der Ausführungsart unterscheiden. Bei dem Heizmedium unterscheidet man zunächst zwischen warmwassergeführten und elektrischen Heizungssystemen. Warmwassergeführte Systeme können im Verbund mit der bestehenden Lastverteilschicht, als dünnschichtiges schwimmendes System oder als Trockenbausystem eingebaut und demnach auch teilweise den Bauarten nach EN 1264 zugeordnet werden. Elektrische Heizsysteme werden immer im Verbund mit der bestehenden Lastverteilschicht eingebaut. Nachfolgend eine Übersicht über die gängigsten Aufbausysteme und deren Nutzen.

Verbundkonstruktionen mit Spachtelmasse (Anlehnung an Bauart A nach DIN EN 1264)

Diese warmwassergeführten Systeme werden im Verbund mit der darunterliegenden Lastverteilschicht (Estrich/Unterboden) eingebracht und mit einer selbstverlaufenden Spachtelmasse ausgegossen. Die Trägerschicht kann dabei zum Beispiel eine Noppenmatte oder ein Klettsystem sein. Die Trägerschicht – meist mit einer selbstklebenden Unterseite – wird dabei auf den vorbereiteten und grundierten Untergrund ausgelegt und mit der vorgegebenen Rohrüberdeckung gespachtelt. Die übliche Gesamtschichtdicke liegt bei ca. 15 bis 20 mm. Dadurch ergibt sich neben der geringen Aufbauhöhe auch eine schnelle Belegreife des Systems, da lange Trocknungszeiten entfallen. Das Funktionsheizen kann nach der Trocknung der Spachtelmasse (ca. 3 Tage, nach Schichtdicke und Angaben der Hersteller) bereits durchgeführt werden. Nach dem Funktionsheizen kann die Verlegung der Bodenbeläge erfolgen.

Dünnschichtiges, schwimmendes System (Anlehnung an Bauart A nach DIN 18560)

Hierbei handelt es sich um ein schwimmendes System, welches selbst als Lastverteilungsschicht dient und statt eines konventionellen Heizestrichs eingebaut wird. Die Rohrüberdeckung beträgt hier statt den üblichen 45 mm lediglich um die 8 bis 10 mm bei keramischen Belägen. Zur Verlegung von elastischen oder textilen Bodenbelägen ist die Rohrüberdeckung entsprechend höher zu wählen, um die notwendige Überdeckung zum Schutz der Heizrohre zu erreichen.

Vorteile gegenüber dem konventionellen Estrich
sind die kürzere Trocknungszeit bis zur Belegreife, geringere Aufbauhöhe sowie niedrigere Vorlauftemperaturen.

Dünnschichtige Warmwasser-Fussbodenheizung auf Bestandsuntergrund, Illustration: PCI/ Thomsit
Tabelle: FEB, in Anlehnung an die Angaben aus EN 1264

Trockenbausysteme mit Fertigteilestrichelementen, Dünnestrichen oder Entkopplungsunterlagen (Anlehnung an Bauart B nach DIN EN 1264-5)

Warmwassergeführte Trockenbausysteme bestehen beispielsweise aus EPS- oder Holzfaser-Elementen mit einer Alukaschierung, in welche die Systemrohre eingeklickt werden. Zur Lastverteilung werden üblicherweise auf den Trockenbauelementen Fertigteilestrichplatten ausgelegt, die als Lastverteilungsschicht zur Aufnahme für den Bodenbelag dienen. Das Funktionsheizen sowie die anschließende Bodenbelagsverlegung können unmittelbar nach Verlegung der Fertigteilestrichelemente bzw. Aushärtung des Falzklebers erfolgen. Zudem wird das System ohne aktive Wasserzugabe vor Ort eingebaut. 

Alternativ gibt es Systemaufbauvarianten mit Dünnestrichkonstruktionen auf Trennlage oder auch Entkopplungsplatten bzw. Armierungsunterlagen, die auf die EPS-Elemente geklebt, fixiert und/oder verspachtelt werden.  

Je nach Ausführungsvariante ergeben sich dadurch weitere Vorteile, wie eine geringere Aufbauhöhe oder geringeren Wärmedurchlasswider- stand als bei Einsatz eines Fertigteilestrichs.

Fertigteilestrich als Heizelement (Anlehnung an Bauart A nach DIN 18560)

In diesem Fall befinden sich die Heizrohre innerhalb eines Fertigteilestrichelements, welches gleichzeitig auch als Lastverteilschicht dient. Die Rohre werden mittels Spachtelmasse eingespachtelt und anschließend der Bodenbelag verlegt. Der Vorteil liegt hier im einfachen und schnellen Einbau sowie der geringen Überdeckung oberhalb des Heizelementes.

Elektrisches Heizsystem im Verbund (Anlehnung an Bauart A nach DIN EN 1264-5)

Es kann sich bei elektrischen Heizsystemen um drahtgeführte Systeme auf Noppenplatte oder Gewebeträger handeln sowie um dünne Heizmatten, die keiner Trägerschicht bedürfen. Alle diese Systeme werden auf der bestehenden Lastveteilschicht ausgelegt – teilweise mit selbstklebender Rückseite – und anschließend in der vorgegebenen Schichtdicke eingespachtelt.

Bei Systemen ohne Kleberückseite sind in der Regel zunächst ein Einspachteln/Fixieren und anschließend die Ausgleichsspachtelung mit selbstverlaufender Spachtelmasse erforderlich. Elektrische Heizsysteme weisen eine sehr kurze Reaktionszeit auf und durch den dünnschichtigen Aufbau nur äußerst geringe Schichtdicken. Elektrische Heizsysteme können als Zusatzheizung zu bestehenden Primärheizsystemen oder als Vollheizung (alleiniges Heizsystem) genutzt werden.

Quelle: MFH Systems
Beispielhafter Systemaufbau für drahtgeführte Heizsysteme auf einem Bestandsestrich (Foto: Mapei)

Schwimmendes, elektrisches Heizsystem

(Anlehnung an Bauart B nach DIN EN 1264) Elektrische Heizsysteme sind auch als schwimmende Konstruktionen erhältlich. Dabei wird auf der vorhandenen Lastverteilschicht zunächst eine Dämmunterlage zur thermischen Entkopplung sowie zum Feuchteschutz verlegt und anschließend darauf das Heizsystem installiert. Der weitere Aufbau erfolgt mit einer schwimmend verlegten, selbsttragenden Schicht, beispielsweise auf MDF-Basis. Die Bodenbelagsverlegung erfolgt dann, je nach Art des Belages, als vollflächige Verklebung oder als schwimmende Verlegung.

3.4 Thermobodenplatten

Beim sog. schwedischen Modell (Beton mit Betonkernaktivierung, auch Thermobodenplatte genannt) dient die Betonplatte selbst als beheizte Fußbodenkonstruktion. In der Funktionsweise ähnelt ein beheizter bzw. gekühlter Beton dem Grunde nach einem beheizten Estrich. Allerdings handelt es sich eben nicht um eine schwimmende Estrichkonstruktion, sondern um einen mehrere Zentimeter dicken Beton. 

Da hier durchaus Trocknungszeiten bis zum Erreichen der Ausgleichsfeuchte von mehreren Jahren erforderlich sein können, besteht die Gefahr von hoher Restfeuchte und daraus resultierenden Feuchteschäden. Entsprechend ist hier vor der Verlegung der Bodenbeläge eine dampfbremsende Schicht mit Reaktionsharzgrundierungen mit hoher wasserdampfbremsender Wirkung erforderlich.

3.5 Nachträglich eingefräste Estriche

Um Bestand zu erhalten, werden im Zuge von Sanierungen in bestehende Estriche Schlitze für die Heizschlangen eingefräst und anschließend wieder verfüllt.

Die Prüfung des Altestrichs, die Ausführung der Fräsarbeiten sowie der Anschluss der warmwassergeführten Heizung erfolgen durch spezialisierte Fachfirmen.

Wichtig ist, dass der Altestrich eine ausreichende Dicke und Tragfähigkeit aufweist, um für das nachträgliche Einfräsen geeignet zu sein.

Das Verfüllen erfolgt meist mittels elastifizierter Spachtelmasse, um das Risiko von Riss- oder Geräuschbildungen verursacht durch thermische Längenänderungen des Untergrundes zu reduzieren. Zusätzlich wird zur Schaffung einer thermischen Pufferschicht zwischen Heizrohr und Bodenbelag eine Spachtelschichtdicke von 5 mm bis 10 mm empfohlen. Hierbei sollten vorzugsweise armierte Spachtelmassen verwendet werden.

In jedem Fall muss der Estrich vor Beginn der Fräsarbeiten ausreichend geprüft und vorbereitet werden. Der Bodenleger sollte sich die Tragfähigkeit der Konstruktion vor Beginn der Arbeiten durch den Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen.

Beispielhafter Systemaufbau für nachträglich eingefräste Estriche (Foto: Mapei)

Hinweis

Die vorab beschriebenen Aufbauten, mit Ausnahme der Bauarten nach DIN 18560, stellen sog. „Sonderkonstruktionen“ dar. Diese sind zum größten Teil bereits seit Jahren erprobt und stellen in den jeweiligen Gewerken den Stand der Technik dar. Jedoch muss der weitere Aufbau zur Vorbereitung für die Bodenbelagsverlegung gesondert vertraglich mit dem Auftraggeber vereinbart werden.

Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Systemvarianten, die sich zwar teilweise ähneln, aber im Systemaufbau variieren, ist es zwangläufig erforderlich, die Anweisungen des Herstellers dieser Systeme zu befolgen.

Dies betrifft insbesondere die Angaben zur erforderlichen Untergrundbeschaffenheit und -vorbereitung, die Art des Einbaus (selbstklebende Verlegung, vollflächige Verklebung, lose Verlegung, fixierte Verlegung, etc.), die Art des nachfolgenden Aufbaus (Ausgießen mit Spachtelmasse, Einbringen eines Estrichs, Verlegung eines Fertigteilestrichs etc.) sowie die Detailangaben (min./max. Rohrüberdeckung, Art der geeigneten Bodenbeläge, Angaben zum Funktionsheizen, Angaben zu Vorlauftemperaturen etc.).

Es empfiehlt sich, geprüfte Systeme zu verwenden, die zwischen dem Hersteller des dünnschichtigen Heizsystems und dem Verlegewerkstoffhersteller abgestimmt und erprobt sind.

Anforderungen

4.1 Anforderungen an die Untergründe

Grundvoraussetzung zur Verlegung elastischer Bodenbeläge auf temperierten Fußbodenkonstruktionen sind die erforderlichen und üblichen Untergrundprüfungen der DIN 18365 „Bodenbelagsarbeiten“. So müssen die Untergründe beispielsweise ausreichend trocken, tragfähig, eben und sauber sein.

Im Gegensatz zu nicht temperierten Untergründen sind folgende Punkte besonders wichtig und zu beachten:

  • Die Probenahme für die Feuchtemessung mittels CM- oder KRL-Messung ist nur an den dafür markierten Messstellen durchzuführen. Es sollte mindestens eine Messstelle pro Raum markiert sein, bei größeren Räumen entsprechend mehr. Bei größeren Flächen müssen je 200 m² drei Messstellen markiert sein.Der Bodenleger muss sich bei der Probenahme darauf verlassen, dass im Abstand von 10 cm um die Messstelle kein Heizungsrohr befindet.Sind keine Messstellen vorhanden, hat der Bodenleger Bedenken anzumelden, da keine Feuchteprüfung durchgeführt werden kann.

    Eine Prüfung mittels elektrischer Messverfahren ist nicht ausreichend. Die Feuchtegrenzwerte für beheizte Estriche sind zu beachten.

  • Das Protokoll über das Belegreifheizen (umgangssprachlich: Aufheizprotokoll) muss dem Bodenleger ausgehändigt werden. Das Belegreifheizen dient der Beschleunigung der Trocknung des Estrichs und schließt oftmals an das Funktionsheizen an. Das Funktionsheizen selbst dient der Funktionskontrolle der Heizung.
  • Bei der Verlegung auf sich im Betrieb befindlichen beheizten Konstruktionen muss die Oberflächentemperatur des Untergrundes zwischen +18 °C und +22 °C liegen. Weitere Erläuterungen zum Raumklima finden sich im Abschnitt 4.2.
  • Bewegungsfugen sind bei beheizten Konstruktionen mittels geeigneter Fugenprofile bis in den Bodenbelag zu übernehmen und dürfen keinesfalls kraftschlüssig geschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Bewegungsfugen zwischen zwei getrennten Heizkreisen.
  • Scheinfugen und Risse werden hingegen mittels Rissharz kraftschlüssig geschlossen. Bei beheizten Konstruktionen gilt hier besondere Vorsicht beim Einschneiden des Estrichs, um die Heizrohre nicht zu beschädigen. Alternativ können auch andere Methoden zum Schließen von Scheinfugen und Rissen eingesetzt werden, die ohne Einschneiden des Estrichs auskommen, z. B. das Einspachteln einer Rissbrücke (Glasfaser-Rissgelege) in Kombination mit Spachtelmassen in mind. 5 mm Schichtdicke.
  • Bei Belagswechsel auf beheizten Estrichen sind vorhandene Bodenbeläge und alte Verlegewerkstoffe grundsätzlich mechanisch bis zum tragfähigen Untergrund zu entfernen, da ein Aufbau auf alten Bodenbelägen und Verlegewerkstoffen immer ein Risiko darstellt. Ist ein Aufbau auf vorhandenen Altbelägen, zum Beispiel Altkeramik, möglich, ist darauf zu achten, dass der maximale Wärmedurchlasswiderstand der Gesamtkonstruktion nicht überschritten wird.

Grundsätzlich gilt:

Eine Beurteilung des Untergrundes ist nur mit baustellen- bzw. gewerkeüblichen Prüfmethoden möglich. Eine Prüfung und Bewertung der Tragfähigkeit von Untergrundkonstruktionen, zum Beispiel von Dünnschicht-Systemen oder nach dem Einfräsen von Schlitzen in den Bestandsestrich, ist für den Bodenleger nicht möglich. Der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten sollte sich daher nach entsprechender Bedenkenanmeldung die Tragfähigkeit einer Konstruktion vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen – das gilt insbesondere für Sonderkonstruktionen in der Sanierung.

Der Wärmedurchlasswiderstand der gesamten Fußbodenkonstruktion (Oberkante Heizrohr bis Oberkante Bodenbelag) muss beachtet werden und darf nach EN 1264 den Wert von 0,15 m²K/W nicht überschreiten.

Insbesondere bei Trockenbausystemen oder schwimmenden Systemen ergibt sich unter Umständen durch den aufliegenden Fertigteilestrich ein vergleichsweise hoher Wärmedurchlasswiderstand. Zwar obliegen die Berechnung und Bewertung des Wärmedurchlasswiderstands dem Planer, jedoch sollte der Bodenleger bei Bedenken seinen Auftraggeber darauf aufmerksam machen.

Bei nachträglich eingebauten dünnschichtigen Heizsystemen ist eine sorgfältige Überprüfung der Eignung des vorhandenen lastabtragenden Untergrunds (Estrich, Holzuntergrund, Altkeramik, etc.) Grundvoraussetzung für eine funktionierende Fußbodenkonstruktion.

Insbesondere die Untergrundvorbereitung muss vor dem Auslegen der Trägerschicht oder der Heizelemente erfolgen. Der Unterboden muss ausreichend eben, tragfähig und fest zur Aufnahme des neuen Heizsystems sein. Zudem muss der Unterboden hinreichend nach Art des Unterbodens grundiert sein.

Bei elektrischen Heizsystemen gibt es Unterschiede hinsichtlich der abgegebenen Heizleistung. Oftmals sind nicht alle Varianten auch für alle elastische Bodenbeläge geeignet. Daher sind unbedingt die diesbezüglichen Herstellerempfehlungen des Heizungsherstellers einzufordern und zu beachten. In jedem Fall müssen elektrische Heizsysteme hinsichtlich der Oberflächentemperatur regulierbar sein.

4.2 Anforderungen an temperierte Systeme

Zur Sicherstellung einer dauerhaft schadensfreien Bodenbelagsverlegung ist ein Regelsystem zur Begrenzung der Vorlauftemperatur der temperierten Untergrundkonstruktion erforderlich. So wird nach EN 1264 eine maximale Oberflächentemperatur für Aufenthaltsbereiche von 29 °C angegeben. Unter den normativen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel der aktuellen Einergieeinsparverordnung, werden diese Oberflächentemperaturen zwar nur noch selten erreicht (i. d. R. liegen die Werte im Bereich von 24 °C bis 26 °C) und aufgrund der Wohngesundheit nicht empfohlen. Dennoch sollte die Heizleistung vor der Bodenbelagsverlegung entsprechend der Vorgaben des Bodenbelagsherstellers reguliert werden, um Schädigungen des Bodenbelages nach der Verlegung zu vermeiden.

Davon abweichende Angaben des Bodenbelagsherstellers zur maximalen Oberflächentemperatur respektive Einschränkungen der maximal zulässigen Oberflächentemperatur sind entsprechend zu beachten.

In Wintergärten oder in Kombination mit Fensterfronten mit intensiver Sonneneinstrahlung sind Maßnahmen zur Lüftung oder zum Sonnenschutz empfehlenswert.

Bei gekühlten Fußbodenkonstruktionen ist zu beachten, dass es nicht zu einer Taupunktunterschreitung kommt. Dies geschieht, wenn die Feuchtigkeitssättigung der Raumluft über der Bodenbelagsebene durch weiteres Abkühlen des Fußbodens überschritten wird und Feuchtigkeit aus der Luft auf der Bodenbelagsoberfläche kondensiert.

Die Bildung von Kondenswasser führt dann zu Schäden am Bodenbelag sowie an den verwendeten Verlegewerkstoffen. Die Vorlauftemperatur des Kühlwassers muss daher so eingestellt werden, dass bei Betrieb eine Taupunkunterschreitung vermieden wird. Zwar ist der Taupunkt nicht nur von der Temperaturdifferenz, sondern auch von der Luftfeuchtigkeit abhängig; die Temperaturdifferenz zwischen der Raumlufttemperatur zur Fußbodentemperatur sollte aber erfahrungsgemäß 4 °C nicht überschreiten.

Es sollte ein Hinweis vom Auftraggeber an den Bodenleger erfolgen, dass das System auch zur Kühlung genutzt wird.

4.3 Anforderungen an Verlegewerkstoffe

Die zu verwendenden Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Spachtelmassen, Bodenbelagsklebstoffe, etc.) müssen zur Verlegung auf temperierten Fußbodenkonstruktionen geeignet sein und vom Hersteller der Verlegewerkstoffe dafür empfohlen werden.

Bei der Untergrundvorbereitung und Verlegung der Bodenbeläge ist zu beachten, dass Trocknungs-, Ablüfte- und Einlegezeiten in Abhängigkeit von der Untergrundtemperatur variieren. Hohe Temperaturen und niedrige Luftfeuchten verkürzen, niedrige Temperaturen und hohe Luftfeuchten verlängern diese Zeiten.

Die vollflächige Verklebung eines Bodenbelages ist auf temperierten Fußbodenkonstruktionen zu empfehlen. Bodenaufbauten mit geklebten Bodenbelägen weisen einen geringeren Wärmedurchlasswiderstand auf als schwimmend verlegte Bodenbeläge. Erfahrungsgemäß kann bei einer vollflächigen Verklebung die Vorlauftemperatur der Heizung um 2 °C bis 3 °C niedriger gefahren werden als bei einer schwimmenden Verlegung.

Hinweis

Generell ist die Verwendung von lösemittelfreien und emissionsarmen Verlegewerkstoffen für die Untergrundvorbereitung und Bodenbelagsverlegung zu empfehlen. Emissionsarme Produkte sind beispielsweise an der Kennzeichnung mit dem EMICODE EC1Plus, der GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.) oder dem Blauen Engel nach DE-UZ 113 erkennbar.

4.4 Anforderungen an Bodenbeläge

Elastische Bodenbeläge sind für die Verlegung auf temperierten Fußbodenkonstruktionen sehr gut geeignet. Damit die gesamte Fußbodenkonstruktion die an sie gestellten Erwartungen hinsichtlich der Funktionalität, Wirkungsweise und Effektivität ohne Einschränkungen oder Schäden erfüllt, werden an die zu verlegenden Bodenbeläge folgende technische Anforderungen gestellt:

  • Der maximale Wärmedurchlasswiderstand des Bodenaufbaus nach EN 1264 (0,15 m² K/W) darf nicht überschritten werden. Dazu zählen zum Beispiel auch Verlegeunterlagen.
  • Der Wärmedurchlasswiderstand (Wärmeleitfähigkeit) wird gemäß der harmonisierten Produktnorm EN 14041 gemäß Kapitel 4.7 bestimmt (Hinweis: die EN 12524 wurde zurückgezogen, der Regelsetzer empfiehlt die Verwendung der EN ISO 10456).
  • Die Angaben des Bodenbelagsherstellers zur maximalen Oberflächentemperatur, respektive Einschränkungen der maximal zulässigen Oberflächentemperatur sind entsprechend zu beachten.
  • Hinweis: Bei höheren Temperaturen verändern sich die Eigenschaften der Bodenbeläge. Dies kann je nach Belag variieren. Abweichungen sind dazu den jeweiligen technischen Datenblättern der Hersteller zu entnehmen. Als zu erwartenden Veränderungen können vermehrte Entstehung von nutzungsbedingten Resteindrücken, Verformungen und Fugenbildungen sowie ggf. Veränderungen der Innenraumluft und des Emissionsverhalten auftreten. Die seitens des Bodenbelagsherstellers angegebene maximale Oberflächentemperatur ist daher zwingend zu beachten.
  • Ein weiterer Einfluss kann bei Verwendung von Verlegeunterlagen entstehen. Sollten solche Kombinationen eingesetzt werden, müssen diese für den Verwendungszweck auf temperierten Fußbodenkonstruktion geeignet sein, d. h. Wärmedurchlasswiderstand und die maximal zulässige Oberflächentemperatur dürfen wie zuvor beschrieben nicht überschritten werden. Bei Unklarheiten sind Eignungen und Aufbauempfehlungen schriftlich von den jeweiligen Herstellern einzuholen.
  • Bei nachträglich eingebauten dünnschichtigen Heizsystemen gilt: Durch die geringe Rohrüberdeckung entsteht unter Umständen eine hohe thermische Belastung der Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe. Die Beläge und Materialien müssen daher für diese Anwendung geeignet sein. Zudem ist ein Regelsystem zur Begrenzung der Vorlauftemperatur erforderlich.
  • Bei elektrischen Heizsystemen müssen die Bodenbeläge dafür geeignet sein. Es empfiehlt sich vor Beginn der Verlegung die Freigabe des Bodenbelagsherstellers zur Verlegung auf dem elektrischen Heizsystem einzuholen.
  • Generell ist darauf zu achten, dass keine Stauwärme innerhalb der Bodenbelagsebene entsteht. Dies bedeutet, dass z. B. Flächen unterhalb von Küchenzeilen, etc. nicht beheizt werden sollten, um einen Wärmestau und dadurch bedingte, deutliche Überschreitung der maximal zulässigen Oberflächentemperatur zu vermeiden. Teppichläufer, aufgelegte Matten, etc. können zur Stauwärme zwischen Bodenbelag und aufgelegtem Läufer führen. Der Bodenleger sollte den Bauherrn im Zuge seiner Beratung darauf hinweisen.

4.5 Anforderungen an das Raumklima

Die Mindestanforderungen hinsichtlich des erforderlichen Raumklimas entsprechend der gängigen Bodenbelagsliteratur sind einzuhalten. Das heißt:

  • Mindestens 18 °C Raumtemperatur
  • Mindestens 15 °C Oberflächentemperatur
  • Rel. Luftfeuchte zwischen 40 % und 65 %

Davon abweichende oder ergänzende Angaben des Bodenbelagsherstellers sind zu beachten.

Bei beheizten Fußbodenkonstruktionen gilt weiterhin:

  • Die Oberflächentemperatur des Untergrundes muss während der Untergrundvorbereitung und Bodenbelagsverlegung zwischen +18 °C und +22 °C liegen. Das heißt, dass in den Wintermonaten die Fußbodenheizung mit geringer Vorlauftemperatur in Betrieb gehalten werden muss, sodass sich diese Oberflächentemperatur einstellt. Liegt die Temperatur höher, kann dies zu deutlich veränderten Trocknungs-, Ablüfte- und Einlegezeiten führen.
  • Die Fußbodenheizung muss mindestens drei Tage vor, während und bis zu sieben Tage nach der Verlegung entsprechend dieser Vorgaben (+18 °C bis +22 °C) betrieben werden.
  • Systeme, die auch zur Kühlung geeignet sind, dürfen zur Vermeidung einer möglichen Auf- feuchtung der frischen Verlegewerkstoffe und Bodenbeläge drei Tage vor, während und bis zu sieben Tage nach der Untergrundvorbereitung und Verlegung nicht zur Kühlung betrieben werden.
  • Optimalerweise werden die Räumlichkeiten nach der Bodenbelagsverlegung entsprechend ihrer Bestimmung genutzt, sodass das Verlegeklima direkt in das Nutzungsklima übergeht. Letzteres beginnt zum Zeitpunkt der Nutzbarkeit bzw. mit dem Zeitpunkt der vollen Belastbarkeit des Bodens und ist entsprechend einzustellen. Nach DIN EN 15251 werden für Räume, die zu Wohn- und Arbeitszwecken genutzt werden, folgende Parameter angegeben: Raumtemperatur +22 °C bis + 26 °C und Fußbodentemperatur (bei Fußbodenheizung) max. 29 °C. Das Nutzungsklimas ist auch dann einzustellen, wenn der Raum nicht unmittelbar genutzt wird, andernfalls besteht die Gefahr von Schäden am Bodenbelag.
  • Der Auftraggeber ist für die Schaffung und Einhaltung dieser Bedingungen verantwortlich. Der Auftragnehmer für Bodenbelagsarbeiten hat bei abweichenden Bedingungen zwingend Bedenken anzumelden und sollte auf die Schaffung eines geeigneten Klimas zur Untergrundvorbereitung und Verlegung bestehen. Dazu sind ggf. besondere Maßnahmen, wie Belüftung, Beschattung, Klimatisierung, Einsatz von Heiz- oder Trocknungsgeräten, etc. erforderlich.

Nach der Verlegung ist der Nutzer mit seinem Nutzungsverhalten für die Einhaltung des für den Fußboden geeigneten Raumklimas verantwortlich.

Weitere, tiefergehende Erläuterungen zu den Auswirkungen des Raumklimas auf Bodenbelägen und Verlegewerkstoffen während der Verlegung und der Nutzung finden sich im TKB-Merkblatt 17 „Raumklima“ des Industrieverbands Klebstoffe e. V

Normen und Richtlinien

DIN 18560 – Estriche im Bauwesen

DIN EN 1264 – Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung

DIN EN 15251 – Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden

DIN 18365 – Bodenbelagsarbeiten

BDH Informationsblatt Nr. 51 „Flächenheiz- und -kühlsysteme“

BEB-Merkblatt 8.1: Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen

TKB-Merkblatt 8: Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkett – arbeiten

TKB-Merkblatt 17: Auswirkungen des Raumklimas auf Bodenbeläge und Verlegewerkstoffe während der Verlegung und der Nutzung

TKB-Bericht 9: Der Einfluss des Bodenbelagsklebstoffs auf die Leistung eines Fußbodenheizungssystems

MMFA Technisches Merkblatt 08: Unterlagsmaterialien unter mehrschichtigen modularen Fußbodenbelägen

Literaturhinweise

Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e. V. (BVF):

Schnittstellenkoordination bei Flächenheizungsund Flächenkühlungssystemen in bestehenden Gebäuden bzw. in Neubauten

Haftungsausschluss

Diese technische Information wurde mit großer Sorgfalt erstellt. Alle Angaben und Hinweise entsprechen unserem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Drucklegung.

Im Einzelfall kann für die Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden.

Durch technische Weiterentwicklung bedingte Änderungen sind vorbehalten.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Herausgeber und Autoren

FEB – Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge e. V.

www.feb-ev.com

Erstellt vom Arbeitskreis Technik im FEB e. V. mit den Mitarbeitern:

Stefanie Rau (Altro)
Norbert Böhm (Uzin)
Rüdiger Dicke (Unifloor)
Maik Evers (Mapei)
Marcus Königshoven (Amtico)
Martin Kupka (Ardex)
Norbert Lauhöfer (Prinz)
Sven Müller (Windmöller)
Artur Podkowa (Stauf)
Ralf Putze (Unilin)
Wolfram Schreiner (PCI/Thomsit)
Uwe Viebrock (wellcomm.)
Frank Von der Weiden (Lofec)
Dr. Andreas Zoëga (TFI Aachen)

Copyright

© FEB Juli 2019 / Februar 2020 

Verbreitung, Nachdruck oder elektronische Nutzung sind in Verbindung mit der Quellenangabe ausdrücklich erwünscht.

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