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Oberflächenfestigkeit

Die Oberflächenfestigkeit des Untergrundes ist ebenfalls durch den Auftragnehmer zu prüfen. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um gewerbeübliche Prüfungen, wie Gitterritzprüfung, Drahtbürstenbehandlung, Hammerschlagprüfungen und nicht um spezielle Prüfungen, wie z. B. Oberflächenzug- oder Haftzugprüfungen.

Vorsicht ist bei Altuntergründen geboten, da auf diesen häufig mehrere Verlegungen erfolgten und mehrere Lagen alter Grundierungen, Spachtelmassen und Klebstoffe zu erwarten sind, welche Trennmittel oder lose Zonen darstellen können. Empfehlenswert ist es, einen Rück- und Neuaufbau in Betracht zu ziehen.

Wir sorgen für excellente Ergebnisse entlang der Wertschöpfungskette
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