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Bewegungsfugen

Bauwerksfugen, Gebäudetrennfugen und Bewegungsfugen sind dauerhaft funktionstauglich vorhandene und notwendige Fugen, die nicht mit dem Bodenbelag überlegt werden dürfen.

Durch den Planer/Bauherrn ist ein Fugenplan entsprechend der DIN 18353 ”Estricharbeiten” und der DIN 18365 ”Bodenbelagarbeiten” zur Verfügung zu stellen.

Es ist nicht Aufgabe des Bodenlegers, zwischen Bewegungsfugen und dauerhaft schließenden Fugen zu unterscheiden, da er diese untergrund- und estrichspezifischen Fachkenntnisse häufig nicht besitzt. Der Bodenleger sollte im Zweifel nachfragen, jedoch keinesfalls Fugen einfach überlegen

Idealer Weise wird bereits vom Estrichleger ein spezielles Bewegungsfugenprofil eingebaut, so dass der Bodenleger im Rahmen der Untergrundvorbereitung ”nur noch” anspachtelt und den Bodenbelag höhengleich und passgenau anschneidet.

Der nachträgliche Einbau von Bewegungsfugen stellt deutlich erhöhte Anforderungen an die Ausführung.

Die Abbildungen zeigen Bewegungsfugensysteme des Herstellers ”Migua”. Die Skizze auf der rechten Seite zeigt ein System zum nachträglichen Einbau.

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