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Verunreinigungen

Die DIN 18365 sieht auch vor, dass dem Bodenleger der Untergrund sauber (besenrein) übergeben wird. Dann ist das Reinigen des Untergrundes eine Nebenleistung des Bodenlegers, die nicht gesondert zu vergüten ist.

Verunreinigungen, wie Farbe, Tapetenkleister, auch Wasser und viele andere Substanzen können Trennschichten darstellen und eine feste und dauerhafte Arretierung der Verlegewerkstoffe zum Untergrund verhindern.

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