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Hinweise und Links

In der DIN 18365 ”Bodenbelagarbeiten” heißt es unter 3.1.5. ”Ausführung” wie folgt:

„Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine schriftliche Reinigungs- und Pflegeanleitung für den Bodenbelag zu übergeben.“

Um zu gewährleisten, dass die Reinigung und Pflege des Bodenbelages in einer zweckmäßigen Form vorgenommen wird, so wie es in den Reinigungs- und Pflegeanweisungen des Herstellers vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer diese dem Auftraggeber spätestens bei Vertragsschluss und nachweislich zu übergeben.

 

Die Übergabe dieser Reinigungs- und Pflegeanweisung ist sehr wichtig, weil erfahrungsgemäß Schäden an elastischen Bodenbelägen innerhalb der Nutzungsdauer häufig auf Grund unzureichender oder falscher Reinigungs- und Pflegemaßnahmen auftreten.

 

Weiterer Hinweis:
Bodenbelagarbeiten beinhalten keine Reinigungs- und Pflegemaßnahmen, diese sind keine Nebenleistungen im Sinn der DIN 18365.

Weiterführende Literatur zur Werterhaltung

FRT-Leitfaden für elastische Bodenbeläge

  • Reinigungsarten und -Verfahren
  • Reinigung, Pflege und Werterhalt

Herausgeber: FRT – Europäische Forschungsgemeinschaft Reinigungs- und Hygienetechnologie e.V., www.frt.de

Technische Information 
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FEB Nr. 1:

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